Sommersbergseegebiet

Verbindliche Richtlinien
für Zutritt, -fahrt sowie Fischen

Stand 29.5.2017 10.08

Sie sind Gast in einem einzigartigen Naturparadies! Sorgen Sie mit uns dafür, dass es so bleibt und halten Sie bitte folgende Regeln ein.

  1. Die gesamte Fauna und Flora ist geschützt und mit Respekt zu behandeln. Es dürfen keine Tiere oder Pflanzen gepflückt, gesammelt oder in ihren Lebensbereichen gestört werden.
  2. Eltern, Erwachsene haften für ihre Kinder.
  3. Der Aufenthalt außerhalb der gekennzeichneten Liegewiese ist untersagt.
  4. Im gesamten Sommersbergseegebiet, somit auch auf der Liegewiese, ist das Entzünden von Feuer jeglicher Art verboten. Dazu zählen u.a. auch Rauchen oder Grillen.
  5. Die Verwendung von Radio und ähnlichen Geräten ist nur im eigenen Bereich ohne Störung Anderer erlaubt.
  6. Zutrittsberechtigungen müssen bei einer Kontrolle jederzeit vorgezeigt werden.
  7. Jedes widerrechtliche Betreten, Zufahren etc., jede widerrechtliche Nutzung, wie Müllhinterlassung, (auch nicht geringfügig oder kurzfristig – Gefahr für Kühe bei Windstoß uam) während des Aufenthaltes, etc. auf der Liegenschaft Sommersbergseegebiet EZ 110, KG 67009 Reitern, BG Liezen löst je eine Schadensersatzzahlungspflicht, ohne richterlichem Mäßigungsrecht, von Euro 100,-- aus, welche umgehend zu bezahlen ist.
  8. Für Gäste mit Hunden wird, wenn möglich, ein eigener Liegebereich markiert, der einzuhalten ist. Hunde dürfen nicht frei herumlaufen. Leine und/oder Beißkorb, was auch immer erforderlich ist, ist zu verwenden.
  9. Hundekot etc ist umgehend in mitgebrachte Hundekotsackerl, die bei Verlassen mitzunehmen sind, zu entsorgen.
  10. Das Sommersbergseegebiet ist ein Naturjuwel, für welches diese erforderlichen Zutrittsvoraussetzungen gelten.
  11. Mit der Zutritts- sowie Zufahrtsberechtigung ist keine Erlaubnis des Badens verbunden. Baden für Kinder ohne Aufsicht ist strikt untersagt.
  12. Zutritt- und Zufahrt erfolgt auf eigene Gefahr und erklärt der Zutritts- sowie Zufahrtsberechtigte auf jede Haftung und Schadenersatz zu verzichten.
  13. Der Sommersbergersee ist ein Moorsee mit einer einzigartigen Flora und Fauna. Der Uferbereich darf nur im Areal der Liegewiese betreten werden. Sämtliche Pflanzen und Tiere müssen unberührt und in ihrem Lebensraum ungestört bleiben. Wiesen außerhalb der gekennzeichneten Liegewiese dürfen daher nicht betreten werden. Diese sind den Rindern, dem Wild, Vögeln, Libellen und anderen Naturbewohnern vorbehalten.
  14. Es dürfen weder Pflanzen noch Tiere vom Gelände entfernt werden.
  15. Der Sommersbergersee als typischer Moorsee erwärmt sich sehr schnell und verlockt dadurch natürlich zum Schwimmen. Es ist zu beachten, dass es kein festes Ufer gibt, sondern der See sofort nach dem Seerand 10m abfällt. Durch den schlammigen Untergrund des Sees ist nur eine sehr begrenzte Sicht möglich. Durch die Tiefe von bis zu 25m ist auch das Tauchen zu gefährlich und daher explizit verboten. Für Nichtschwimmer oder Personen mit schlechten Schwimmkenntnissen ist das Baden im See lebensgefährlich.
  16. Zum Schutz des hervorragenden, Radium-haltigen Wassers des Sees ist es notwendig spar- und sorgsam mit Sonnenöl etc. umzugehen und dies nicht ins Wasser zu bringen. Außerdem ist darauf zu achten, mit Schlauchboten keine schwimmenden Personen zu gefährden oder die Seerosen zu beschädigen.
  17. Durch die Einzigartigkeit dieses Naturjuwels ist es erforderlich, sämtlichem Müll wieder mit zunehmen.
  18. Die Zufahrt zur Sommersbergseeschutzhütte ist ausnahmslos verboten.
  19. Die Zutritts-, bzw. Zufahrtsberechtigung endet um 21 Uhr. Ab 21Uhr ist das gesamte Areal zu verlassen.
  20. Für das Fischen im Sommersbergersee sind folgende Bestimmungen einzuhalten.

    a) Fischen ist nur mit einer gesonderten Ermächtigung, die ebenfalls per Mail unter see[a]sommersberg.at anzufordern ist, gestattet.

    b) Jeder gefangene Fisch ist unverzüglich zurück zu setzen.

    c) Gefischt darf nur mit einer Rute werden.

    d) Das Verwenden von Lebendköder ist ausnahmslos verboten.

    e) Das Fischen ist nur von 8 bis 18 Uhr erlaubt.

    f) Das Fischen ist nur vom Ufer aus erlaubt.

    g) Zuwiderhandlungen ziehen einen sofortigen Verlust sämtlicher Ermächtigungen sowie Pönalzahlungen nach sich.

  21. Es gibt keine Toilettanlagen. Die einzige Möglichkeit für einen Toilettbesuch bietet die Sommersbergseeschutzhütte zu den dortigen Bedingungen.
  22. Mit Zutritt oder Zufahrt akzeptieren Sie diese Bedingungen.
  23. Unabhängig von Ihrer Verpflichtung, bitten wir Sie in Ihrem und unserem Interesse, diese Regeln einzuhalten, um Ihnen einen unbeschwerten Aufenthalt in diesem Paradies zu ermöglichen.